Reformpaket der Bundesregierung: Arbeitsrechtliche Änderungen

Reformpaket der Bundesregierung: Welche arbeitsrechtlichen Änderungen geplant sind

Die Regierungskoalition hat ein neues Reformpaket mit dem Titel „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgelegt. Das Papier enthält zahlreiche Maßnahmen zu Rente, Steuern, Arbeitsmarkt, Bürokratieabbau und Wirtschaft.

Für Arbeitnehmer*Innen und Arbeitgeber sind insbesondere mehrere arbeitsrechtlich relevante Punkte enthalten. Wichtig ist: Es handelt sich um ein politisches Maßnahmenpaket. Viele Punkte müssen noch gesetzlich konkretisiert und umgesetzt werden.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Vorhaben.

 

1. Sachgrundlose Befristung soll ausgeweitet werden

Ein zentraler Punkt betrifft die sachgrundlose Befristung.

Nach dem Reformpapier soll für Arbeitnehmer*Innen, die bis zum 31.12.2030 eingestellt werden, eine sachgrundlose Befristung bis zu einer Maximaldauer von 48 Monaten möglich sein. Innerhalb dieses Zeitraums sollen bis zu sechs Verlängerungen zulässig sein.

Besonders relevant ist außerdem: Auch eine erneute Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber soll möglich werden.

Das wäre eine erhebliche Veränderung gegenüber der bisherigen Rechtslage bei sachgrundlosen Befristungen und hätte sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer*Innen große praktische Bedeutung.

 

2. Schriftformerfordernis bei Befristungen soll aufgehoben werden

Das Reformpapier sieht außerdem vor, dass das Schriftformerfordernis bei Befristungen zum 01.01.2027 aufgehoben wird.

Bislang ist bei befristeten Arbeitsverträgen die Einhaltung der Schriftform ein besonders wichtiger Punkt. Wird eine Befristung nicht wirksam vereinbart, kann dies zur Folge haben, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht.

Sollte das Schriftformerfordernis tatsächlich entfallen, wäre dies für die arbeitsvertragliche Praxis erheblich. Arbeitgeber müssten ihre Vertragsprozesse anpassen, Arbeitnehmer*Innen sollten künftig noch genauer prüfen, auf welcher Grundlage eine Befristung vereinbart wurde.

Gerade bei befristeten Arbeitsverträgen können Formulierungsfehler erhebliche Folgen haben. Typische Risiken bei der Vertragsgestaltung erläutere ich im Beitrag "Stolperfallen bei der Arbeitsvertragsgestaltung".

 

3. Telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden

Ein weiterer arbeitsrechtlich relevanter Punkt betrifft die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Nach dem Reformpapier soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden. Außerdem soll die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stärker bestraft werden.

Geplant ist zudem eine verpflichtende Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung.

Für Arbeitnehmer*Innen bedeutet dies: Die Anforderungen an den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit könnten strenger werden. Für Arbeitgeber könnte dies mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Krankmeldungen bedeuten.

Die geplanten Änderungen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können auch für Kündigungen im Krankheitsfall relevant werden. Wann eine Kündigung während einer Erkrankung zulässig sein kann, erläutere ich im Beitrag "Kündigung während Krankheit - darf der Arbeitgeber kündigen?"

 

4. Abfindungen sollen steuerlich begünstigt werden, wenn schnell eine neue Beschäftigung aufgenommen wird

Das Reformpapier sieht vor, Abfindungszahlungen steuerlich zu privilegieren, wenn zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird.

Dabei soll der steuerliche Vorteil umso größer sein, je schneller eine neue Beschäftigung aufgenommen wird.

Dieser Punkt kann besonders im Zusammenhang mit Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Kündigungsschutzverfahren relevant werden. Abfindungen spielen in der arbeitsrechtlichen Praxis häufig eine wichtige Rolle, auch wenn ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung nur in Ausnahmefällen besteht. 

Viele Abfindungen stehen im Zusammenhang mit Kündigungen oder gerichtlichen Vergleichen. Welche ersten Schritte Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung beachten sollten, erläutere ich in meinem Beitrag "Kündigung erhalten - was Arbeitnehmer wissen müssen."

In der Praxis werden Abfindungen häufig aber auch im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen vereinbart. Welche Chancen und Risiken damit verbunden sind, erfahren Sie im Beitrag "Aufhebungsvertrag unterschreiben oder nicht?".

 

5. Neue Regelung für Hochverdiener mit Abfindungsoption geplant

Für Hochverdiener ist nach dem Reformpapier eine besondere Regelung geplant.

Für Jahreseinkommen oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung soll eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption ermöglicht werden.

Die konkrete Ausgestaltung bleibt abzuwarten. Für Führungskräfte und hochvergütete Arbeitnehmer*Innen könnte dieser Punkt künftig jedoch erhebliche Bedeutung haben.

Geht es um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, stellt sich häufig auch die Frage nach Kündigungsschutz, Fristen und Abfindung. Einen Überblick hierzu finden Sie im Beitrag "Kündigungsschutzklage, Ablauf, Fristen und Erfolgsaussichten".

 

6. Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sollen angepasst werden

Auch Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit werden im Reformpapier angesprochen.

Die Obergrenzen für den steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlag nach § 3b EStG sollen bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro erhöht werden. Gleichzeitig soll der steuerfreie Zuschlag im Regelungsbereich eines Tarifvertrages vollständig beitragsfrei gestellt werden.

Für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse und Branchen mit regelmäßiger Sonn- oder Feiertagsarbeit kann dies praktisch relevant werden.

 

7. Mehr Spielraum für Tarifvertragsparteien

Das Reformpapier sieht vor, Tarifvertragsparteien stärker einzubeziehen.

Diese sollen der Bundesregierung konkrete Regelungsbereiche vorschlagen, in denen durch tarifvertragliche Vereinbarungen von geltenden Gesetzen abgewichen werden kann. Als Beispiele nennt das Papier ausdrücklich das Arbeitsrecht, etwa im Bereich der Sachgrundbefristung oder des Arbeitsschutzes.

Das könnte langfristig zu mehr tariflicher Flexibilität führen. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer*Innen wäre dann besonders wichtig, ob und welche tarifvertraglichen Regelungen im jeweiligen Arbeitsverhältnis gelten.

 

8. KI, Software und Mitbestimmung im Betrieb

Ein weiterer arbeitsrechtlich wichtiger Punkt betrifft die betriebliche Mitbestimmung.

Das Reformpapier sieht vor, dass Software, Updates und technische Einrichtungen künftig einfacher und schneller im Einklang mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats eingeführt werden können.

Ziel ist es, Unternehmen bei der Einführung von KI und digitaler Technik in der betrieblichen Praxis zu unterstützen.

Dieser Punkt betrifft insbesondere Betriebe mit Betriebsrat. Dort stellt sich bei neuen technischen Systemen regelmäßig die Frage, ob Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsrecht berührt sind.

 

9. Unternehmensmitbestimmung soll geschützt werden

Das Reformpapier enthält auch Aussagen zur Unternehmensmitbestimmung.

Die Möglichkeit, durch sogenannte „Vorrats-SE“ das deutsche Mitbestimmungsrecht zu umgehen, soll beendet werden. Außerdem setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass bei einer neuen unionsweiten Gesellschaftsform der Schutz der Unternehmensmitbestimmung nicht unterlaufen wird.

Für größere Unternehmen kann dieser Punkt gesellschaftsrechtlich und arbeitsrechtlich relevant werden.

 

10. Westbalkan-Regelung soll begrenzt werden

Nach dem Reformpapier soll die sogenannte Westbalkan-Regelung ab dem 01.01.2027 auf 25.000 Personen pro Jahr begrenzt werden.

Dies betrifft den Arbeitsmarktzugang und kann für Arbeitgeber relevant sein, die Arbeitskräfte aus den betroffenen Staaten beschäftigen oder einstellen möchten.

 

11. Längere Sonntagsöffnungszeiten in bestimmten Branchen

Das Reformpapier sieht außerdem vor, dass längere Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken zum 01.01.2027 in Kraft treten.

Arbeitsrechtlich relevant kann dies insbesondere für Arbeitszeit, Zuschläge, Einsatzplanung und tarifvertragliche Regelungen sein.

 

12. Bürokratieabbau: Berichtspflichten und Dokumentationspflichten

Im Bereich Bürokratieabbau sieht das Reformpapier vor, gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen pauschal aufzuheben, sofern ihre besondere Erforderlichkeit nicht begründet wird.

Außerdem sollen Dokumentationspflichten überprüft werden. Ziel ist es, mindestens jede vierte dieser Pflichten innerhalb von zwölf Monaten abzuschaffen.

Das Reformpapier stellt zugleich klar, dass relevante Standards aus den Bereichen Menschenrechte, Bürgerrechte, Verbraucherrechte, Arbeitnehmerrechte und zur Verhinderung von Steuerbetrug nicht abgesenkt werden sollen.

 

13. Betriebliche Beauftragte und Verantwortung der Unternehmen

Das Reformpapier sieht vor, weitere betriebliche Beauftragte abzuschaffen, sofern deren Bestellung nicht auf EU-Vorgaben beruht. Das materielle Schutzniveau soll erhalten bleiben.

Die Einhaltung der materiellen Vorgaben soll stärker in die Verantwortung der Unternehmen gelegt werden. Bei Verstößen sollen hohe Strafen vorgesehen werden.

Für Unternehmen bedeutet dies möglicherweise weniger formale Bestellungspflichten, aber zugleich eine stärkere Eigenverantwortung bei der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.

 

14. Arbeitsschutz und DGUV-Prüfpflichten

Auch der Arbeitsschutz wird im Reformpapier angesprochen.

Die Prüfpflicht elektrischer Anlagen in den DGUV-Vorschriften 3 und 4 soll überarbeitet und vereinfacht werden. Außerdem soll der Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern verbessert werden.

Zugleich setzt sich das BMAS für regelmäßige trägerübergreifende Kontrollen im Arbeitsschutz ein.

Für Arbeitgeber bleibt damit wichtig: Auch wenn Prüf- und Dokumentationspflichten vereinfacht werden sollen, bleibt die Verantwortung für Arbeitsschutz und Sicherheit im Betrieb bestehen.

 

Fazit

Das Reformpaket enthält zahlreiche arbeitsrechtlich relevante Vorhaben. Besonders bedeutsam sind die geplanten Änderungen bei Befristungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Abfindungen, tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten, Mitbestimmung und Arbeitsschutz.

Für Arbeitnehmer*Innen können insbesondere die Themen Befristung, Krankheit, Abfindung und Kündigungsschutz relevant werden. Arbeitgeber sollten vor allem die geplanten Änderungen bei Befristungen, AU-Bescheinigungen, Mitbestimmung, Arbeitsschutz und betrieblichen Pflichten im Blick behalten.

Da es sich derzeit um ein Reformpaket handelt, bleibt die konkrete gesetzliche Umsetzung abzuwarten. Sobald einzelne Maßnahmen in Gesetzesentwürfe überführt werden, sollte geprüft werden, welche praktischen Folgen sich daraus für bestehende und künftige Arbeitsverhältnisse ergeben.

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© 2025 Rechtsanwältin Sarah Koenen. Alle Rechte vorbehalten. 

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