Aufhebungsvertrag unterschreiben oder nicht? Rechte für Arbeitnehmer

Aufhebungsvertrag unterschreiben oder nicht? Was Arbeitnehmer wissen müssen

Viele Arbeitnehmer erhalten überraschend einen Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber – häufig verbunden mit Zeitdruck und dem Hinweis, man solle „rasch unterschreiben“. Nicht selten wird eine Abfindung angeboten oder eine vermeintlich einvernehmliche Lösung in Aussicht gestellt.

Doch Vorsicht: Ein Aufhebungsvertrag kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Arbeitnehmer sollten daher niemals vorschnell unterschreiben, sondern die Vereinbarung vorab rechtlich prüfen lassen.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Anders als bei einer Kündigung müssen beide Seiten zustimmen.

In vielen Fällen wird ein Aufhebungsvertrag angeboten, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden oder eine schnelle Trennung herbeizuführen.

Häufig enthalten Aufhebungsverträge Regelungen zu:

  • Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses
  • Abfindung
  • Freistellung
  • Resturlaub und Überstunden
  • Arbeitszeugnis
  • Wettbewerbsverboten

Da die Folgen erheblich sein können, sollte ein Aufhebungsvertrag sorgfältig geprüft werden.

Welche Risiken bestehen für Arbeitnehmer?

1. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Ein wesentliches Risiko besteht in einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, beteiligt sich aus Sicht der Agentur für Arbeit grundsätzlich selbst an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dies kann dazu führen, dass für bis zu zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.

Ob eine Sperrzeit droht, hängt vom Einzelfall ab und sollte vor Unterzeichnung geprüft werden.

2. Verlust des Kündigungsschutzes

Mit der Unterschrift verzichten Arbeitnehmer regelmäßig auf die Möglichkeit, sich gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu wehren.

Anders als bei einer Kündigung gibt es keine Kündigungsschutzklage. Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag lässt sich nur in Ausnahmefällen rückgängig machen.

3. Unzureichende Abfindung

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass die angebotene Abfindung „fair“ sei. Tatsächlich besteht jedoch oft Verhandlungsspielraum.

Die Höhe einer Abfindung hängt unter anderem ab von:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage
  • wirtschaftlicher Situation des Arbeitgebers
  • Verhandlungssituation

Eine rechtliche Einschätzung kann helfen, bessere Bedingungen zu erzielen.

Wann kann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein?

Ein Aufhebungsvertrag ist nicht grundsätzlich nachteilig. In bestimmten Fällen kann er Vorteile bieten:

  • attraktive Abfindung
  • gutes Arbeitszeugnis
  • kurze Freistellung bei Fortzahlung des Gehalts
  • schnelle berufliche Neuorientierung
  • Vermeidung eines Rechtsstreits

Ob eine Unterzeichnung sinnvoll ist, hängt immer vom Einzelfall ab.

Was sollten Arbeitnehmer vor der Unterschrift beachten?

Bevor ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wird, sollten Arbeitnehmer insbesondere folgende Fragen prüfen:

✔ Ist die angebotene Abfindung angemessen?
✔ Droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
✔ Ist das Arbeitszeugnis geregelt?
✔ Sind Freistellung und Resturlaub korrekt berücksichtigt?
✔ Besteht Verhandlungsspielraum?

Wichtig: Arbeitnehmer sollten sich nicht unter Druck setzen lassen. Häufig besteht ausreichend Zeit, den Vertrag prüfen zu lassen.

Fazit

Ein Aufhebungsvertrag kann Chancen bieten, birgt jedoch erhebliche Risiken. Gerade im Arbeitsrecht lohnt sich eine frühzeitige rechtliche Prüfung, bevor verbindliche Entscheidungen getroffen werden.

Als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Bergisch Gladbach unterstütze ich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Prüfung von Aufhebungsverträgen, der Verhandlung von Abfindungen sowie allen Fragen rund um Kündigung und Arbeitsrecht.

Haben Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten? Dann lassen Sie diesen frühzeitig prüfen, bevor Sie unterschreiben.

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© 2025 Rechtsanwältin Sarah Koenen. Alle Rechte vorbehalten. 

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