Kündigung während Krankheit – Darf der Arbeitgeber kündigen?

Kündigung während Krankheit - darf der Arbeitgeber kündigen?

Viele Arbeitnehmer*Innen gehen davon aus, dass eine Kündigung während einer Krankheit unzulässig ist. Tatsächlich gilt jedoch: Auch während einer Arbeitsunfähigkeit kann eine Kündigung grundsätzlich ausgesprochen werden.

Ob eine Kündigung während Krankheit wirksam ist, hängt jedoch von zahlreichen Voraussetzungen ab. Gerade im Arbeitsrecht lohnt sich eine sorgfältige rechtliche Prüfung, da Kündigungen häufig fehlerhaft sind.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Kündigung trotz Krankheit zulässig ist und welche Rechte Arbeitnehmer*Innen haben.

Ist eine Kündigung während Krankheit überhaupt erlaubt?

Zunächst gilt: Eine Krankheit schützt nicht automatisch vor einer Kündigung.

Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich auch dann kündigen, wenn ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist oder sich im Krankenstand befindet.

Wichtig ist jedoch:

Nicht jede Kündigung während Krankheit ist automatisch wirksam.

Die Wirksamkeit hängt insbesondere davon ab:

  • aus welchem Grund gekündigt wird
  • ob Kündigungsschutz besteht
  • wie lange und wie häufig Erkrankungen vorliegen
  • ob betriebliche Beeinträchtigungen bestehe

Arbeitnehmer sollten eine Kündigung daher niemals ungeprüft hinnehmen.

 

Welche Kündigungsarten kommen während Krankheit in Betracht?

Krankheitsbedingte Kündigung

Eine krankheitsbedingte Kündigung gehört zur sogenannten personenbedingten Kündigung.

Sie kommt insbesondere in Betracht bei:

  • lang andauernder Erkrankung
  • häufigen Kurzerkrankungen
  • dauerhafter Leistungsunfähigkeit

Eine Kündigung ist jedoch nur unter engen Voraussetzungen zulässig.

 

Der Arbeitgeber muss regelmäßig nachweisen:

Negative Gesundheitsprognose

Es muss zu erwarten sein, dass auch künftig erhebliche krankheitsbedingte Ausfälle bestehen.

Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung

Die Fehlzeiten müssen den Betrieb wirtschaftlich oder organisatorisch erheblich belasten.

Interessenabwägung

Es muss geprüft werden, ob die Kündigung im konkreten Einzelfall verhältnismäßig ist.

Gerade an diesen Voraussetzungen scheitern Kündigungen häufig.

Neben der krankheitsbedingten Kündigung können aber auch verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe zu einer Kündigung während Krankheit führen. 

 

Besteht Kündigungsschutz?

Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt häufig davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift.

Dies ist regelmäßig der Fall, wenn:

  • das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht
  • im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden

Dann muss der Arbeitgeber die Kündigung sozial rechtfertigen.

Zusätzlich kann besonderer Kündigungsschutz bestehen, beispielsweise für:

  • Schwerbehinderte Arbeitnehmer
  • Schwangere
  • Arbeitnehmer in Elternzeit
  • Betriebsratsmitglieder

In diesen Fällen gelten häufig zusätzliche Voraussetzungen.

 

Was ist mit einer Kündigung während einer Krankschreibung?

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet:

Während einer Krankschreibung darf nicht gekündigt werden.“

Das ist rechtlich nicht zutreffend.

Auch während einer Arbeitsunfähigkeit kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Entscheidend ist jedoch, ob sie rechtlich wirksam ist.

Viele Kündigungen scheitern an:

  • formalen Fehlern
  • fehlender sozialer Rechtfertigung
  • unzureichender Begründung
  • Fehlern bei der Interessenabwägung

Eine rechtliche Prüfung lohnt sich daher fast immer.

 

Welche Frist gilt nach Erhalt der Kündigung?

Besonders wichtig:

Nach Zugang einer Kündigung gilt grundsätzlich eine Frist von nur drei Wochen, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben (§ 4 KSchG).

Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in vielen Fällen als wirksam – selbst wenn sie fehlerhaft war.

Arbeitnehmer sollten daher schnell handeln.

Weitere Informationen zu den wichtigsten Fristen und ersten Schritten nach Erhalt einer Kündigung finden Sie in meinem Beitrag „Kündigung erhalten – was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen“.

Kann trotz Krankheit eine Abfindung erzielt werden?

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur selten.

In der Praxis werden jedoch häufig Abfindungen im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder außergerichtlicher Verhandlungen erzielt.

Die Höhe hängt unter anderem ab von:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Erfolgsaussichten einer Klage
  • wirtschaftlicher Lage des Arbeitgebers

Gerade bei krankheitsbedingten Kündigungen bestehen oft gute Verhandlungsmöglichkeiten.

In manchen Fällen wird Arbeitnehmern statt einer Kündigung auch ein Aufhebungsvertrag angeboten. Welche Risiken dabei bestehen, erfahren Sie im Beitrag „Aufhebungsvertrag unterschreiben oder nicht?“

 

Fazit

Eine Kündigung während Krankheit ist grundsätzlich möglich, jedoch keineswegs automatisch wirksam. Arbeitgeber müssen zahlreiche rechtliche Voraussetzungen erfüllen, die in der Praxis häufig nicht eingehalten werden.

Wichtig ist vor allem, die kurze Frist für eine Kündigungsschutzklage nicht zu versäumen.

Als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Bergisch Gladbach unterstütze ich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Prüfung von Kündigungen, Kündigungsschutzklagen sowie Verhandlungen über Abfindungen.

Haben Sie während einer Krankheit eine Kündigung erhalten? Lassen Sie Ihre Situation frühzeitig rechtlich prüfen.

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© 2025 Rechtsanwältin Sarah Koenen. Alle Rechte vorbehalten. 

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