Kündigungsschutzklage - Ablauf, Fristen und Erfolgsaussichten
Kündigungsschutzklage – Ablauf, Fristen und Erfolgsaussichten
Wer eine Kündigung erhält, steht häufig vor vielen Fragen: Ist die Kündigung überhaupt wirksam? Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage? Welche Fristen gelten? Und welche Chancen bestehen auf eine Abfindung?
Tatsächlich sind viele Kündigungen rechtlich angreifbar. Arbeitnehmer*Innen sollten deshalb nicht vorschnell davon ausgehen, dass eine Kündigung wirksam ist. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann entscheidend sein, um den Arbeitsplatz zu erhalten oder eine angemessene Abfindung zu erzielen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie eine Kündigungsschutzklage abläuft, welche Fristen einzuhalten sind und welche Erfolgsaussichten bestehen.
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Mit einer Kündigungsschutzklage beantragt der/die Arbeitnehmer*In beim zuständigen Arbeitsgericht festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet worden ist.
Das Gericht prüft anschließend, ob die Kündigung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und wirksam ausgesprochen wurde.
Eine Kündigungsschutzklage kann insbesondere bei folgenden Kündigungen in Betracht kommen:
- betriebsbedingte Kündigung
- personenbedingte Kündigung
- verhaltensbedingte Kündigung
- fristlose Kündigung
Ob eine Klage Erfolg hat, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab.
Welche Frist gilt?
Die wichtigste Regel lautet:
Nach Zugang der Kündigung bleibt grundsätzlich nur eine Frist von drei Wochen, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben (§ 4 KSchG).
Die Frist beginnt mit dem Zugang des Kündigungsschreibens.
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung regelmäßig als wirksam – selbst dann, wenn sie erhebliche rechtliche Fehler enthält.
Arbeitnehmer*Innen sollten daher nach Erhalt einer Kündigung unverzüglich anwaltlichen Rat einholen. Welche ersten Schritte jetzt wichtig sind und welche Fristen unbedingt beachtet werden müssen, erfahren Sie in meinem Beitrag „Kündigung erhalten – was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen“.
Wann bestehen gute Erfolgsaussichten?
Nicht jede Kündigung ist rechtmäßig.
Eine Kündigungsschutzklage kann insbesondere dann Erfolg haben, wenn
- das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet,
- formale Fehler vorliegen,
- keine ausreichenden Kündigungsgründe bestehen,
- eine Sozialauswahl fehlerhaft durchgeführt wurde,
- eine erforderliche Abmahnung fehlt,
- besonderer Kündigungsschutz besteht (z. B. Schwangerschaft oder Schwerbehinderung).
Gerade im Arbeitsrecht kommt es häufig auf Details an. Deshalb sollte jede Kündigung individuell geprüft werden.
Besonders häufig stellen sich Fragen zur Wirksamkeit einer Kündigung während einer Erkrankung. Wann eine Kündigung trotz Krankheit zulässig ist und welche Rechte Arbeitnehmer haben, erläutere ich im Beitrag „Kündigung während Krankheit – darf der Arbeitgeber kündigen?“.
Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?
1. Prüfung der Kündigung
Zunächst wird geprüft, ob die Kündigung formell und materiell wirksam ist. Hierzu werden insbesondere der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben sowie weitere relevante Unterlagen sowie der Sachverhalt ausgewertet.
2. Einreichung der Klage
Bestehen Erfolgsaussichten, wird innerhalb der Drei-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben.
3. Gütetermin
Das Arbeitsgericht bestimmt zunächst einen sogenannten Gütetermin.
Ziel dieses frühen Gerichtstermins ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitnehmer*In und Arbeitgeber zu erreichen.
In der Praxis werden bereits im Gütetermin viele Verfahren durch einen Vergleich beendet.
4. Kammertermin
Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin.
Das Gericht prüft den Sachverhalt umfassend und entscheidet, ob die Kündigung wirksam ist.
Führt jede Kündigungsschutzklage zu einer Abfindung?
Ein weit verbreiteter Irrtum lautet:
“Wer Kündigungsschutzklage erhebt, erhält automatisch eine Abfindung.”
Dies ist rechtlich nicht zutreffend.
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen.
In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs vereinbart.
Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, hängt unter anderem ab von:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit,
- Erfolgsaussichten der Klage,
- wirtschaftlicher Situation des Arbeitgebers,
- Verhandlungsbereitschaft der Parteien.
Nicht selten bieten Arbeitgeber statt einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag an. Welche Chancen und Risiken damit verbunden sind, erfahren Sie im Beitrag „Aufhebungsvertrag unterschreiben oder nicht?“.
Welche Kosten entstehen?
Viele Arbeitnehmer*Innen befürchten hohe Prozesskosten.
Ob tatsächlich Kosten entstehen und wer diese trägt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Häufig übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens.
Im Rahmen einer ersten Beratung können die Erfolgsaussichten sowie das Kostenrisiko individuell eingeschätzt werden.
Was sollten Arbeitnehmer*Innen nach einer Kündigung tun?
Nach Erhalt einer Kündigung empfiehlt es sich,
- Ruhe zu bewahren,
- keine Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge vorschnell zu unterschreiben,
- die Drei-Wochen-Frist im Blick zu behalten,
- die Agentur für Arbeit rechtzeitig zu informieren,
- die Kündigung anwaltlich prüfen zu lassen.
Je früher rechtlicher Rat eingeholt wird, desto größer sind häufig die Handlungsmöglichkeiten.
Fazit
Eine Kündigung bedeutet nicht zwangsläufig das Ende des Arbeitsverhältnisses. Viele Kündigungen weisen rechtliche Fehler auf oder bieten zumindest gute Verhandlungsmöglichkeiten.
Die Drei-Wochen-Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist jedoch zwingend zu beachten. Wer rechtzeitig handelt, kann seine Rechte wirksam durchsetzen und häufig eine deutlich bessere Lösung erzielen.
Als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Bergisch Gladbach berate und vertrete ich sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in Kündigungsschutzverfahren sowie bei allen Fragen rund um Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht.
Haben Sie eine Kündigung erhalten? Lassen Sie Ihre Erfolgsaussichten frühzeitig prüfen.
