Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern

Kündigung und Kündigungsschutz

Eine Kündigung löst oft Unsicherheit und Angst aus. Doch nicht jede Kündigung ist wirksam.

Fristen & Formfehler: Häufige Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Prüfen, ob besondere Schutzvorschriften greifen

Betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung oder verhaltensbedingte Kündigung – jede Form muss strenge Voraussetzungen erfüllen

👉 Wichtig: Gegen eine Kündigung können Sie sich in der Regel nur innerhalb von drei Wochen wehren.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch in meinem Blog-Artikel mit dem Titel Kündigung erhalten – was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

Abfindung - gibt es einen Anspruch? 

Nicht selten ist die Kündigung mit der Frage verbunden, ob ein Anspruch auf Abfindung besteht. Ich prüfe für Sie,

  • ob ein Anspruch nach dem Kündigungsschutzgesetz gegeben ist,
  • ob eine Abfindung im Rahmen eines Vergleichs durchsetzbar ist,
  • welche Verhandlungsstrategien den größtmöglichen Vorteil bringen.

Aufhebungsverträge - Fallstricke vermeiden
 

Viele Arbeitnehmer*Innen unterschreiben oft vorschnell einen Aufhebungsvertrag. Doch Vorsicht:

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht,
  • Abfindungsregelungen können unvorteilhaft sein,
  • Restansprüche wie Urlaubsabgeltung oder Überstundenvergütung gehen oft verloren

Ich prüfe Ihren Aufhebungsvertrag sorgfältig und verhandle - soweit nötig - bessere Bedingungen.

Arbeitsvertrag und Rechte während des Arbeits-verhältnisses 

Nicht nur im Kündigungsfall lohnt sich anwaltliche Unterstützung. Auch im laufenden Arbeitsverhältnis gibt es zahlreiche Fragen:

  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen,
  • Durchsetzung von Urlaubsansprüchen, Überstundenvergütung, Mutterschutz und Elternzeit,
  • Verteidigung gegen rechtswidrige Abmahnungen,
  • Beratung bei Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz

Kostenfreie Erstberatung im Falle einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages 

Wenn Sie eine Kündigung erhalten oder Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wurde, biete ich Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch an. Gemeinsam besprechen wir Ihre Chancen und die besten nächsten Schritte.

👉 Jetzt kostenfreie telefonische Erstberatung online  buchen!  

Logo

© 2025 Rechtsanwältin Sarah Koenen. Alle Rechte vorbehalten. 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.