Kündigung erhalten – was Arbeitnehmer*Innen jetzt wissen müssen
Eine Kündigung trifft viele Arbeitnehmer*Innen völlig unerwartet. Neben der persönlichen Belastung ist es entscheidend, schnell die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Schon kleine Fehler – etwa das Versäumen von Fristen – können gravierende Folgen haben. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Schritte Sie nach Erhalt einer Kündigung unbedingt beachten sollten.
1. Fristen im Blick behalten
Nach Zugang der Kündigung läuft eine dreiwöchige Frist (§ 4 KSchG) für die Kündigungsschutzklage.
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – auch wenn sie fehlerhaft ist.
Tipp: Lassen Sie die Kündigung sofort prüfen und sichern Sie alle Unterlagen (Arbeitsvertrag, Abmahnungen, Schriftverkehr).
2. Formale Anforderungen an eine Kündigung
Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn bestimmte formale Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (E-Mail oder WhatsApp reichen nicht).
Sie muss eigenhändig von einer einzelvertretungsberechtigten Person unterschrieben sein.
Das Kündigungsschreiben muss dem Arbeitnehmer zugestellt werden – z. B. durch Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe.
3. Kündigungsschutz prüfen
Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt stark von den gesetzlichen Schutzvorschriften ab:
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer*Innen in Betrieben mit mehr als zehn (Vollzeit-)Mitarbeitenden und nach einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten.
Möglicherweise besteht unabhängig davon aber auch besonderer Kündigungsschutz. Dieser greift regelmäßig für:
- Schwangere und Mütter oder Väter in Elternzeit
- Schwerbehinderte Arbeitnehmer*Innen
- Betriebsratsmitglieder
In diesen Fällen sind Kündigungen oft nur mit Zustimmung einer Behörde möglich.
Die Wirksamkeit einer Kündigung unterliegt je nach Kündigungsgrund unterschiedlichen Voraussetzungen.
Sind diese nicht erfüllt, kann die Kündigung unwirksam sein und eine Kündigungsschutzklage hat gute Erfolgsaussichten.
4. Kündigungsarten verstehen
Eine Kündigung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen.
- Betriebsbedingte Kündigung: Der Arbeitsplatz fällt weg. Der Arbeitgeber muss eine Sozialauswahl treffen.
- Personenbedingte Kündigung: Gründe liegen in der Person des/der Arbeitnehmer*In, z. B. dauerhafte Erkrankung.
- Verhaltensbedingte Kündigung: Pflichtverletzungen des/der Arbeitnehmer*In – in der Regel erst nach mindestens einer einschlägigen Abmahnung zulässig.
- Fristlose Kündigung: Nur bei schweren Pflichtverletzungen möglich, z. B. Diebstahl oder grobe Beleidigung.
Die Wirksamkeit einer Kündigung unterliegt folglich je nach Kündigungsgrund unterschiedlichen Voraussetzungen.
Sind diese nicht erfüllt, kann die Kündigung unwirksam sein.
5. Anspruch auf Abfindung – Realität und Mythen
Viele Arbeitnehmer nehmen an, sie hätten im Falle einer Kündigung einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt. Das ist jedoch falsch.
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur äußerst selten (z. B. nach § 1a KSchG).
In der Praxis wird eine Abfindung häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ausgehandelt.
Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren, wie u.a. der Dauer der Beschäftigung, den Erfolgsaussichten der Klage sowie der Verhandlungsstärke ab.
6. Erste Schritte für Arbeitnehmer*Innen nach Erhalt der Kündigung
Ruhe bewahren – nicht vorschnell einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag unterschreiben.
Kündigung prüfen lassen – sofort anwaltlichen Rat einholen.
Arbeitsagentur informieren – spätestens 3 Tage nach Kündigung arbeitsuchend melden (sonst droht Sperrzeit beim Arbeitslosengeld).
Fristen notieren – 3 Wochen für die Kündigungsschutzklage
7. Warum anwaltliche Hilfe entscheidend ist
Eine Kündigung im Arbeitsrecht ist komplex. Fehler bei Form, Fristen oder Begründung kommen häufig vor. Arbeitnehmer*Innen, die rechtzeitig reagieren, haben gute Chancen, die Kündigung abzuwehren oder zumindest eine attraktive Abfindung zu erhalten.
Als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Bergisch Gladbach unterstütze ich Arbeitnehmer*Innen dabei, ihre Rechte durchzusetzen und eine faire Lösung zu erreichen.
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